Streit um Bezahlung
Arbeitnehmer haben Recht auf Gleichbehandlung beim Lohn
In der Arbeitswelt ist die Vertragsfreiheit ein fester Grundsatz. Doch Arbeitgeber, die einen einzelnen Mitarbeiter beim Lohn benachteiligen, können sich nicht immer darauf berufen. Das zeigt ein Urteil aus Berlin zeigt.
Montag, 18.12.2017, 10:12 Uhr
