Bundesarbeitsgericht
Ehedauerklausel bei Hinterbliebenenversorgung unwirksam
Für eine betriebliche Hinterbliebenen-Rente klagt sich eine Witwe aus Hessen bis vor das Bundesarbeitsgericht und bekommt nun Recht. Denn eine entsprechende Klausel erklären die Richter für unwirksam.
Mittwoch, 20.02.2019, 10:52 Uhr
aktualisiert: 20.02.2019, 10:56 Uhr
