Gerichtsurteil
Betriebsrat darf Gehälter mit Namen einsehen
Datenschutz ist kein Argument, um dem Betriebsrat Gehaltslisten mit Klarnamen zu verweigern. Das hat nun das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.
Dienstag, 17.09.2019, 15:58 Uhr
aktualisiert: 17.09.2019, 16:02 Uhr
