BGH-Urteil
Karlsruhe bestätigt Kündigung wegen rassistischer Äußerung
Rassistische Äußerungen verstoßen nicht nur gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft, sie können Arbeitnehmern auch den Job kosten. Denn menschenverachtende Kommentare haben mit Meinungsfreiheit wenig zu tun. Das zeigt auch dieser Fall.
Dienstag, 24.11.2020, 16:22 Uhr
aktualisiert: 24.11.2020, 16:26 Uhr
