Kirche als Arbeitgeber
Gemeinde darf Kita-Koch nicht wegen Kirchenaustritt feuern
Persönliche Lebensentscheidungen von Arbeitnehmern sind grundsätzlich Privatsache. Dazu gehört zum Beispiel auch der Austritt aus der Kirche. Was aber, wenn man bei der Kirchengemeinde angestellt ist?
Donnerstag, 11.02.2021, 17:17 Uhr
aktualisiert: 11.02.2021, 17:20 Uhr
