Di., 02.01.2018
Unfall im Urlaub Sturz auf nasser Hoteltreppe: Veranstalter haftet nicht
Auch im Urlaub kann es zu Unfällen kommen. Stürzen Touristen etwa auf einer nassen Hoteltreppe, können sie aber nicht den Veranstalter dafür haftbar machen. Hierbei handelt es sich um ein Risiko, das jeder selbst trägt.
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