Recht auf Reisen
Kreuzfahrt: Nutzung des Fitnessstudio auf eigene Gefahr
Bei starkem Seegang kann es auf Kreuzfahrtschiffen schon mal kräftig schaukeln. Damit müssen Reisende rechnen, wenn sie das Fitnessstudio an Bord nutzen. Schadensersatz steht ihnen nach einem Sturz jedenfalls nicht zu.
Montag, 20.08.2018, 17:52 Uhr
Veröffentlicht: | Montag, 20.08.2018, 17:47 Uhr |
Zuletzt bearbeitet: | Montag, 20.08.2018, 17:52 Uhr |
