Recht auf Reisen
Rail-and-fly: Veranstalter haften für verpassten Flug
Reiseveranstalter, die Zug-zum-Flug Tickets bieten, tragen für Verspätungen der Bahn die Verantwortung. Reisende sind jedoch verpflichtet, nicht erst auf den letzten Drücker loszufahren.
Dienstag, 18.09.2018, 10:31 Uhr
aktualisiert: 18.09.2018, 10:36 Uhr
