Gerichtsurteil
Ryanair-Fluggäste dürfen Ansprüche an Portale abtreten
Verspätungen und Flugausfälle sind ärgerlich. Muss man dann noch lange um Entschädigungen kämpfen, wird der Frust noch größer. Ein Gericht hat nun entschieden, dass Ryanair-Passagiere ihre Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale übertragen dürfen.
Dienstag, 25.09.2018, 17:16 Uhr
Veröffentlicht: | Dienstag, 25.09.2018, 17:11 Uhr |
Zuletzt bearbeitet: | Dienstag, 25.09.2018, 17:16 Uhr |
