Kein außergewöhnlicher Umstand
Entschädigung bei Verspätung wegen Nachtflugverbot
Muss ein Flieger wegen des einsetzenden Nachtflugverbots umgeleitet werden, ist das ärgerlich. Man landet unter Umständen auf einem anderen Flughafen und die Reisezeit verlängert sich. Passagieren steht in dem Fall eine Entschädigung zu.
Dienstag, 02.10.2018, 05:02 Uhr
Veröffentlicht: | Dienstag, 02.10.2018, 04:55 Uhr |
Zuletzt bearbeitet: | Dienstag, 02.10.2018, 05:02 Uhr |
