Airline muss zahlen
Entschädigung bei pauschaler Begründung für Flugverspätung
Wenn Airlines einen Flug annullieren, müssen sie gute Gründe haben. Fallen diese eher pauschal aus, winkt den Passagieren eine Entschädigung. Denn dann greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Dienstag, 30.10.2018, 11:26 Uhr
Veröffentlicht: | Dienstag, 30.10.2018, 11:23 Uhr |
Zuletzt bearbeitet: | Dienstag, 30.10.2018, 11:26 Uhr |
