Oberlandesgericht München
Portal darf Haftung für falsche Angaben nicht ausschließen
Manche Reiseportale übernehmen die Angaben von Airlines oder Hotels eins zu eins. Haften wollen sie dafür meist nicht. Doch eine entsprechende Klausel in den AGB's ist nicht immer wirksam.
Dienstag, 06.11.2018, 12:02 Uhr
Veröffentlicht: | Dienstag, 06.11.2018, 11:56 Uhr |
Zuletzt bearbeitet: | Dienstag, 06.11.2018, 12:02 Uhr |
