Immobilien
Auch ohne Folgeschäden: Baufirma muss Mangel beseitigen
Undichte Stellen in einer Abdichtungsfolie zur Wärmedämmung können Feuchtigkeitsschäden verursachen. Der Bauherr muss nicht warten, bis das Problem eingetreten ist - er kann vom Bauunternehmen schon vorher eine Nachbesserung verlangen.
Montag, 01.08.2016, 05:08 Uhr
