Preissteigerung möglich
Kostenvoranschlag vom Handwerker ist nicht verbindlich
Wer einen Handwerker bestellt, bekommt zunächst einen Kostenvoranschlag. Dieser ist jedoch nicht bindend und darf sich in gewissen Fällen von der Kalkulation unterscheiden.
Donnerstag, 01.06.2017, 05:06 Uhr
