Beschluss ohne Eigentümer
Corona-Pandemie rechtfertigt keine «Geisterversammlung»
Größere Versammlungen sind derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht erlaubt. Dennoch haben Eigentümer ein Recht auf eine Eigentümerversammlung. Darf der Verwalter zur «Geisterversammlung» einladen?
Montag, 01.03.2021, 04:34 Uhr
aktualisiert: 01.03.2021, 04:36 Uhr
