Auch im Lockdown
Handwerker dürfen Wohnungen im Notfall betreten
Eigentlich dürfen Handwerker und Co. eine Mietwohnung nur nach Aufforderung durch die Mieter betreten. Aber was ist, wenn es zum Beispiel zu einem Rohrbruch kommt - und das in Zeiten von Corona?
Montag, 08.02.2021, 04:10 Uhr
aktualisiert: 12.02.2021, 17:02 Uhr
