Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Für den Notfall gerüstet
Gronau -
„Wozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung? Ich bin verheiratet und habe Kinder. Die werden im Notfall schon richtig entscheiden.“ Diese Meinung ist weit verbreitet, aber falsch. Wenn jemand aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Erkrankung seinen Willen nicht mehr äußern kann, muss das Amtsgericht einen Betreuer bestellen, der alle notwendigen Entscheidungen treffen kann. Dass es dazu nicht kommen muss, wird Matthias Alfert, Geschäftsführer des Betreuungsvereins Gronau, am Donnerstag (3. November) um 19 Uhr im Wirtschaftszentrum erläutern.
Sonntag, 30.10.2016, 08:10 Uhr
