Straße „An der Schieferkuhle“
Anlieger für Unterhalt zuständig
Gronau -
Im Normalfall gehören die Straßen einer Stadt der jeweiligen Kommune, die sich auch um die Instandhaltung und gegebenenfalls um die Erneuerung kümmert, an der die Anwohner dann finanziell beteiligt werden. Dass es auch andere Eigentumsverhältnisse mit anderen Unterhaltsverpflichtungen geben kann, kommt vor. Mit Folgen.
Samstag, 23.09.2017, 06:09 Uhr
