Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
Eine überfällige Entscheidung
Gronau -
Das Bundesverfassungsgericht hat kurz vor Ostern den Weg freigemacht, damit auch Menschen mit Behinderung, für die in allen Angelegenheiten eine Betreuung bestellt wurde, am 26. Mai an der Europawahl teilnehmen können. Die Diakonische Stiftung Wittekindshof, deren Angebote von jährlich 5000 Menschen mit und ohne Behinderung wahrgenommen werden, begrüßt diese Entscheidung.
Freitag, 26.04.2019, 08:00 Uhr
