Stadt Horstmar weist Bürger auf ihre Pflichten hin
Öffentliche Verkehrsflächen sind frei zu halten
Horstmar -
Die Stadt Horstmar erinnert die Bürger in einer Pressemitteilung an ihre Pflichten. So müssen Grundstückseigentümer darauf achten, dass ihr Grün nicht zu weit in Bürgersteig beziehungsweise den Straßenbau wächst, wo er die Verkehrsteilnehmer behindern könnte. Hecken sollten in dieser Woche beschnitten werden, da dieses vom 1. März bis zum 30. September nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt ist. Zudem weist die Stadt auf den Winterdienst hin.
Montag, 22.02.2021, 11:46 Uhr
aktualisiert: 22.02.2021, 15:39 Uhr