Lengericher muss doch nicht in Haft
Klein-Dealer erhält Bewährung
Lengerich/Münster -
In erster Instanz war der Mann noch zu über zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Jetzt kam der Lengericher in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Münster mit einer Bewährungsstrafe davon. Es ging um Drogengeschäfte.
Mittwoch, 24.05.2017, 17:05 Uhr
