Allgemeinverfügung bis 20. Dezember verlängert
Verwaltung prüft Böllerverbotszonen
Ahlen -
Die Stadt Ahlen hat ihre Allgemeinverfügung zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus bis zum 20. Dezember verlängert. Damit gilt unverändert auf zahlreichen Straßen und Plätzen in der Innenstadt eine generelle Maskenpflicht sowie ein Alkoholverkaufsverbot in der Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh am Folgetag.
Donnerstag, 03.12.2020, 20:15 Uhr
aktualisiert: 03.12.2020, 20:20 Uhr
