Satellitenstandort der Feuerwehr beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
Revision doch zugelassen
Telgte -
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass der Bau eines Feuerwehrgerätehauses an der Ecke Einener Straße/Ostbeverner Straße unter Auflagen rechtmäßig ist. Doch nun geht das Verfahren in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Revision zugelassen.Montag, 02.11.2020, 18:50 Uhr
Veröffentlicht: | Montag, 02.11.2020, 18:50 Uhr |
