Datenschutz für Schwarzfahrer
Bundespolizei gibt wohl unzulässigerweise Namen und Adressen an Bahnunternehmen weiter
Bielefeld/Münster -
Dass Polizisten Namen und Adressen von Schwarzfahrern an Kontrolleure von Bus- und Bahnunternehmen herausgeben, ist unzulässig. Das hat die Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundespolizei geschrieben. Anlass war ein Streit zwischen einer Schaffnerin der Westfalenbahn und Beamten der Bundespolizeiinspektion Münster in Bielefeld.
Sonntag, 06.11.2016, 18:11 Uhr
