Migration
Urteil: Kein voller Flüchtlingsstatus für Syrer
Münster (dpa/lnw) - Ein 20-jähriger Flüchtling aus Syrien, der in seiner Heimat keinen Militärdienst leisten wollte, erhält nach einer Gerichtsentscheidung keinen vollen Flüchtlingsstatus in Deutschland. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hob am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz auf, den jungen Mann als Flüchtling nach der Genfer Konvention anzuerkennen. Solch eine Anerkennung hätte ihm einen Familiennachzug ermöglicht, den er derzeit nicht beanspruchen kann. Ihm wird nur ein eingeschränkter Schutz gewährt.
Donnerstag, 04.05.2017, 14:05 Uhr
