Gerichtsurteil aus Münster
Vertreter kleiner Parteien feiern das Aus für 2,5-Prozent-Hürde
Münster -
Sie stehen vor dem obersten NRW-Gericht, da ist Respekt höchstes Gebot. Doch kurz und still zucken einige Vertreter der acht Kläger triumphierend die „Becker-Faust“ heraus, als die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes (VGH), Ricarda Brandts, den ersten Satz der Entscheidung ausgesprochen hat: Die für Kommunalwahlen eingeführte Sperrklausel schränkt die Chancen kleiner Parteien und Gruppierungen bei Kommunalwahlen unzulässig ein.
Dienstag, 21.11.2017, 11:11 Uhr
