Arbeit
Bundesrichter: Abbau von Überstunden bedarf Regeln
Erfurt (dpa) - Eine Freistellung von der Arbeit führt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht automatisch dazu, dass Guthaben aus Arbeitszeitkonten abgebaut werden. Dazu bedürfe es einer Regelung, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Es müsse für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen, dass mit der Freistellung auf seinem Arbeitszeitkonto angesammelte Stunden abgebaut würden. Im Falle der Klägerin wurde das nach einem gerichtlichen Vergleich vom Arbeitgeber versäumt. Der Vergleich enthielt laut Bundesarbeitsgericht keine allgemeine Abgeltungs- oder Ausgleichsklausel.
Mittwoch, 20.11.2019, 17:50 Uhr
aktualisiert: 20.11.2019, 18:02 Uhr
