Flüchtlinge
Kein Anspruch auf Familien-Asyl bei volljährigem Sohn
Münster (dpa/lnw) - Eine Flüchtlingsfamilie aus Syrien hat keinen Anspruch auf gemeinsames «Familien-Asyl» in Deutschland, wenn ein Mitglied zwar als Flüchtling anerkannt wurde, zu diesem Zeitpunkt aber bereits volljährig war. Dabei spielt das Alter bei der Einreise keine Rolle. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Münster mitgeteilt.
Donnerstag, 19.03.2020, 16:09 Uhr
aktualisiert: 19.03.2020, 16:22 Uhr