Urteile
Gericht weist Klagen gegen Coronaschutzverordnung ab
Münster (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat zwei Klagen gegen die Coronaschutzverordnung als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerden hatten sich laut Gericht insbesondere gegen das Kontaktverbot von Gruppen von mehr als zwei Personen gerichtet. Gescheitert sind die Kläger an einer Formalie: Sie hätten zunächst das Oberverwaltungsgericht als zuständige Instanz anrufen müssen.
Montag, 06.04.2020, 17:56 Uhr
aktualisiert: 06.04.2020, 18:02 Uhr
