Prozesse
Gericht: Sportler muss Unfallgefahr selbst abschätzen
Köln (dpa/lnw) - Sportler müssen die Unfallgefahr nach einem Urteil selber abschätzen. Der Betreiber der Sportstätte müsse die Sportler lediglich vor heimtückischen Objekten oder atypischen Gefahren schützen, die sie selbst nicht erkennen könnten, argumentierte das Oberlandesgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag. Für normale Sportverletzungen, wie sie prinzipiell immer entstehen könnten, sei der Betreiber dagegen nicht in Haftung zu nehmen.
Dienstag, 05.05.2020, 12:09 Uhr
aktualisiert: 05.05.2020, 12:22 Uhr
