Gesundheit
Gericht: Kein Zuschlag für Atemmasken bei Hartz-IV-Sätzen
Essen (dpa/lnw) - Hartz-IV-Bezieher haben keinen Anspruch auf einen Zuschlag für den Kauf von Atemschutzmasken. Solche Gesichtsbedeckungen könnten als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden und seien deshalb aus dem Regelsatz zu finanzieren, entschied das Landessozialgericht NRW in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. L 7 AS 635/20). Ein Hartz-IV-Bezieher hatte nach Angaben des Gerichts die Auszahlung von 349 Euro für die Anschaffung von Mund-Nase-Schutzmasken beziehungsweise die Bereitstellung solcher Masken durch das Jobcenter verlangt.
Mittwoch, 06.05.2020, 13:34 Uhr
aktualisiert: 06.05.2020, 13:42 Uhr
