Gesundheit
Keine OVG-Entscheidungen über Schüler-Klagen am Mittwoch
Düsseldorf (dpa/lnw) - Über die Klagen von zwei Viertklässlerinnen, die an diesem Donnerstag nicht in die Grundschulen zurückkehren wollen, werden zuvor keine Entscheidungen mehr erwartet. Die zwei Schülerinnen hatten Eilanträge in Münster beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, weil sie eine Ungleichbehandlung sehen. Eine OVG-Sprecherin sagte am Mittwoch, die Rechtslage habe sich nun aber geändert: Mit Wirkung zum 7. Mai - Donnerstag um 00:00 Uhr - werde eine überarbeitete Corona-Betreuungs-Verordnung des Landes NRW gelten. In dieser werde das vorherige Betretungsverbot für Schulen mitsamt einzelnen Ausnahmen nicht mehr auftauchen.
Mittwoch, 06.05.2020, 13:37 Uhr
aktualisiert: 06.05.2020, 13:42 Uhr