Prozesse
Arbeitgeber: Bewerber nicht allgemein nach Vorstrafen fragen
Bonn (dpa/lnw) - Ein Arbeitgeber darf von einem Stellenbewerber keine allgemeine Auskunft über Vorstrafen und Ermittlungsverfahren verlangen. Das hat das Arbeitsgericht Bonn laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden. Vielmehr dürfe der Arbeitgeber dazu nur dann Informationen einholen, wenn sie für den zu besetzenden Arbeitsplatz relevant sein könnten. Das Gericht gab damit der Klage eines Auszubildenden statt (AZ: 5 Ca 83/20).
Mittwoch, 27.05.2020, 12:09 Uhr
aktualisiert: 27.05.2020, 12:22 Uhr