Urteile
Vereinschef muss verbotenes Kennzeichen nicht entfernen
Hamm (dpa/lnw) - In einem juristischen Streit um eine verbotene Abbildung hat sich ein Vereinsvorsitzender aus Bielefeld vor dem Oberlandesgericht Hamm durchgesetzt. Auf der Rollade eines unabhängigen Jugendzentrums ist seit 1994 ein zwei mal drei Meter großes Bild mit einer Flagge der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK), einer Teilorganisation der in Deutschland seit 1993 verbotenen PKK, zu sehen. Der Vorsitzende des Fördervereins des Zentrums kann nach Ansicht des OLG aber nicht für das Nichtentfernen des Bildes bestraft werden, wie das Amtsgericht Bielefeld in der ersten Instanz noch geurteilt hatte. Demnach sollte der Mann eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen (Az.: III-3 RVs 47/20).
Donnerstag, 26.11.2020, 15:26 Uhr
aktualisiert: 26.11.2020, 15:32 Uhr
