Prozesse
Keine Vollverschleierung: Niqab bleibt am Steuer verboten
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Vollverschleierung aus religiösen Gründen bleibt am Steuer eines Fahrzeuges untersagt. Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, einer Muslima eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, damit sie vollverschleiert Auto fahren könne, hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 6 L 2150/20). Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingelegt werden.
Donnerstag, 26.11.2020, 17:33 Uhr
aktualisiert: 26.11.2020, 17:42 Uhr