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OVG bestätigt Wahlmöglichkeit für Reiserückkehrer
Münster/Düsseldorf (dpa/lnw) - Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die aktuellen Corona-Auflagen des Landes für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bestätigt. Demnach gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht, die Rückkehrer können sie aber durch einen freiwilligen Test bei der Einreise oder kurz danach umgehen. Diese Vorgaben der Einreiseverordnung seien nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Geklagt hatte ein Mann, der ein Boot in der Normandie besitzt und nach Reisen dorthin nicht in Quarantäne wollte (A.:13 B 2046/20.NE).
Donnerstag, 07.01.2021, 17:28 Uhr
aktualisiert: 07.01.2021, 17:40 Uhr
