Urteile
Gericht: Hunde dürfen auch im Lockdown frisiert werden
Münster (dpa/lnw) - Hundefrisöre dürfen laut eines aktuellen Gerichtsbeschlusses weiter ihre Dienste für Vierbeiner anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Streit zwischen der Stadt Emsdetten und einer Hundesalonbetreiberin laut Mitteilung von Mittwoch im Eilverfahren entschieden. Die geltende Coronaschutzverordnung untersage zwar Friseurdienstleistungen, dies beziehe sich aber allein auf solche Arbeiten, die an Menschen erbracht würden, so die Richter laut Beschluss von Montag.
Mittwoch, 13.01.2021, 13:52 Uhr
aktualisiert: 13.01.2021, 14:00 Uhr
