Arbeit
Gericht: Kündigung nach Diebstahl rechtens
Düsseldorf (dpa) - Einem Angestellten, der zu Beginn der Corona-Pandemie in seiner Firma eine Liter-Flasche Desinfektionsmittel gestohlen haben soll, wurde aus Sicht des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf zu Recht fristlos gekündigt. Der Mann habe in einer Zeit, als Desinfektionsmittel Mangelware war, «eine nicht geringe Menge» davon entwendet und zugleich in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 5 Sa 483/20).
Donnerstag, 14.01.2021, 17:25 Uhr
aktualisiert: 14.01.2021, 17:31 Uhr