Gesundheit
Gleichbehandlung verhinderte Staffelung bei Terminvergabe
Düsseldorf (dpa/lnw) - Zur Vergabe der Impftermine in NRW mussten aus Sicht des Landesgesundheitsministeriums aus Gründen der Gleichbehandlung alle Menschen ab 80 Jahren gleichermaßen einen Zugang erhalten. «Eine gestaffelte Information oder Terminvergabe innerhalb dieser Personengruppe hätte eine Reihe von Personen bevorzugt, eine andere Reihe benachteiligt. Dies hätte aus unserer Sicht den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt», erklärte ein Sprecher am Montag. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes, wonach «Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben» eine der Gruppen seien, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung hätten.
Montag, 25.01.2021, 18:33 Uhr
aktualisiert: 25.01.2021, 18:40 Uhr