Erbrechts-Tipp
Kontovollmacht der Eltern: Meist keine Rechenschaftspflicht
Unregelmäßigkeiten auf dem Konto eines verstorbenen Elternteils erwecken Misstrauen bei den Kindern bzw. Erben. Vor allem dann, wenn ein nur ein Kind die Vorsorge- und Bankvollmacht hatte. Doch muss sich derjenige über die Ausgaben äußern?
Mittwoch, 08.11.2017, 04:11 Uhr
