Wegen Krankheit ausgesetzt
Kindergeld trotz Unterbrechung des Freiwilligenjahres
Bricht das Kind ein freiwilliges soziales Jahr ab, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Etwas anderes gilt, wenn das Freiwilligenjahr wegen Krankheit unterbrochen wird.
Mittwoch, 06.05.2020, 04:38 Uhr
aktualisiert: 06.05.2020, 05:05 Uhr
