Bei Immobilienverkauf
Arbeitszimmer gilt steuerlich wie Wohnbereich
Eine Wohnung wird verkauft, in der sich ein häusliches Arbeitszimmer befindet. Auf den Verkaufsgewinn fordert das Finanzamt dann anteilig für das Heimbüro eine Steuerzahlung. Aber ist das so korrekt?
Mittwoch, 07.10.2020, 04:56 Uhr
aktualisiert: 07.10.2020, 05:02 Uhr
