Erbrecht
Schwere Straftat rechtfertigt Pflichtteilsentzug
Wer eine schwere Straftat begeht, riskiert nicht nur seine Freiheit. Unter Umständen kann auch der Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes der Eltern verloren gehen.
Mittwoch, 07.04.2021, 04:56 Uhr
aktualisiert: 07.04.2021, 05:03 Uhr
