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Zehn Jahre Haft für fünf Messerstiche

Motiv eines Dülmeners bleibt unbekannt

Dülmen/Münster

Als seine Ehefrau beim Urteil, zehn Jahre und sechs Monate Haft, schluchzt, dreht sich der 52-jährige Angeklagte aus Dülmen um. Ansonsten nimmt der Zivilangestellte der Bundeswehr das Urteil nahezu regungslos entgegen. Das Landgericht Münster sieht es als erwiesen an, dass der Dülmener eine 51-jährige Bekannte am 12. Mai in Dülmen-Merfeld mit fünf Stichen in die Brust getötet und anschließend bäuchlings in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt hat. „Das Motiv für die Tat ist trotz fünftägiger Beweisaufnahme im Dunkeln geblieben“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Familien von Täter und Opfer kannten sich seit sechs Jahren, weil ihre Söhne zusammen zur Schule gingen. Es sei ein „normaler Totschlag“, kein minderschwerer Fall, wie es der Verteidiger, aber auch kein besonders schwerer Fall, wie es Nebenkläger-Vertreter angenommen hatte.

wn

Darum sagte der Richter zu den zehn Jahren Haft: „Das halten wir für angemessen“. Nicht alle Zuhörer im Gerichtssaal teilten seine Ansicht: „Das ist zu wenig“, erklärte ein Nachbar.

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