Alles, was man über E-Kennzeichen wissen muss
Besitzer von Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeugen und Plug-in-Hybriden sind berechtigt, auf freiwilliger Basis ein E-Kennzeichen zu beantragen. Das „E“ am Ende verschafft Fahrern einige Privilegien im Straßenverkehr.
Die Beantragung eines E-Kennzeichens erfolgt analog zu einem normalen Kennzeichen und ist auch für Wechsel- und Saisonkennzeichen möglich. Wer keine Zeit findet, zu der Zulassungsstelle vor Ort zu gehen, kann sein neues Kennzeichen beim BVA-Online bestellen.
Warum gibt es E-Kennzeichen?
Die Einführung des E-Kennzeichens erfolge im Jahr 2015 im Rahmen des Elektromobilitätsgesetztes (EmoG). Ziel war es, für die Bürger als Ergänzung zu finanziellen Förderungen zusätzliche Anreize zu schaffen, sich ein E-Fahrzeug anzuschaffen. Auf Basis des Gesetzes können Kommunen vorteilhafte Sonderregelungen für Fahrzeuge ohne lokale oder mit sehr geringen Emissionen erlassen.[/p]
Vorteile mit E-Kennzeichen
Abhängig von den individuellen Regelungen, die innerhalb des Bezirkes einer Kommune gelten, können Besitzer eines E-Kennzeichens ihr Fahrzeug kostenlos laden, für eine begrenzte Zeitdauer gratis parken und auf ausgeschilderten Straßenabschnitten die Busspur sowie andere Sonderfahrstreifen benutzen. Immer häufiger gibt es Straßen, die für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gesperrt sind, jedoch von E-Autos weiterhin befahren werden dürfen.
E-Kennzeichen - welche Fahrzeuge sind berechtigt?
Da die meisten E-Autos optisch nicht von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren zu unterscheiden sind, dient das E-Kennzeichen der eindeutigen Differenzierung. Das „E“ auf dem Kraftfahrzeugkennzeichen erhalten folgende Fahrzeuge:
- reine Elektrofahrzeuge
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Plug-in-Hybride
Wer einen Hybrid sein Eigen nennt, muss einige Einschränkungen beachten. Berechtigt sind nur Plug-in-Hybride, die sich an einer Ladestation für E-Autos von außen mit einem Ladekabel betanken lassen. Der CO2-Ausstoß darf bei maximal 50 Gramm pro Kilometer liegen und das Fahrzeug muss mit rein elektrischem Antrieb über eine Reichweite von mindestens 40 Kilometern verfügen. E-Fahrzeuge, die von 2018 zugelassen wurden, benötigen eine Reichweite von 30 Kilometern.
Welche Fahrzeugklassen erhalten das E-Kennzeichen?
Weitere Einschränkungen ergeben sich durch die Fahrzeugklasse. Das E-Kennzeichen gibt es für PKW (Klasse M1), Wohnmobile (Klasse M1), Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), Transporter (Klasse N2 bis zu einem Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm sowie Führerschein Klasse B), Trikes (Klasse L5e), Motorräder (Klassen L3e und L4e) sowie Quads (Klasse L7e).
Fazit - umweltbewusst fahren und Vorteile genießen
Vorteilhafte Sonderregelungen machen ein E-Kennzeichen zu einer sinnvollen Wahl. Wer sich ein E-Auto kauft, sollte nicht zögern, sich das „E“ auf dem Kraftfahrzeugkennzeichen zu sichern. Die Kosten und der organisatorische Aufwand entsprechen bei einer Erstanmeldung der Beantragung eines normalen Kennzeichens. Zusätzliche Gebühren fallen nur im Rahmen einer nachträglichen Ummeldung sowie für ein Wunschkennzeichen an.
Startseite