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Entgangene Einkünfte

Rente: Nach einem Unfall Ausgleichsansprüche geltend machen

Berlin (dpa/tmn)

Wer aufgrund eines Unfalls länger arbeitsunfähig ist, dem können daraus Nachteile beim Rentenbezug entstehen. Auf Antrag können diese unter Umständen ausgeglichen werden.

Von dpa

Ein Unfall bremst Sie bei der Arbeit aus? Dann drohen Nachteile in der Rentenversicherung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Menschen, die einen Unfall hatten, können daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Nachteile können entstehen, wenn versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Reichen Geschädigte einen Antrag ein, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls können aus dem Unfall resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen dann wieder ausgeglichen werden.

Weitere Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800/10 00 48 00 oder online.

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