Technik
Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3
Die DGUV V3 Prüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Elektro-Check, den Unternehmer für alle Betriebsmittel von einem Sachverständigen vornehmen lassen müssen. Die Intervalle, wie auch die Prüfleistungen sind genormt und müssen rechtssicher dokumentiert werden.
E-Check | DGUV Vorschrift 3 Prüfung für Sicherheit und Arbeitsschutz
Lange bevor ein elektrisches Betriebsmittel verschleißt, lässt sich der bevorstehende Defekt durch einen Fachmann ermitteln und beheben. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel unterliegt unteranderm der DGUV A3 und V3 und muss für alle elektrischen Geräte und Anlagen in statischer und ortsveränderlicher Anwendung erfolgen. Ist das Ergebnis positiv und die Arbeitssicherheit ist somit nicht in Gefahr, erhält der Unternehmer eine Plakette und ein rechtssicheres Dokument, das die Vorstellung zur Betriebsmittelprüfung nachweist. Dieser Nachweis ist beim Abschluss von Versicherungen, bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen, bei der Schuldfrage an durch Maschinen begünstigten Arbeitsunfällen, sowie bei unabhängigen Kontrollen durch den zuständigen Arbeitssicherheitsverantwortlichen essenziell. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung handelt, muss der ausführende Experte diesbezüglich sachkundig und zertifiziert sein. Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung darf nicht von einem konventionellen Elektriker-Meisterbetrieb, sondern ausschließlich von einem spezialisierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Bei Überschreitung der Frist oder bei völligem Verzicht auf den E-Check werden die betroffenen Betriebsmittel stillgelegt und der Unternehmer muss eine empfindliche Geldbuße zahlen. Am besten ist es daher, mit dem Fachbetrieb seines Vertrauens einen langfristigen Vertrag abzuschließen und so nicht selbst an die DGUV V3 Prüfung denken zu müssen.
Für welche Betriebsmittel und Geräte die DGUV Prüfung 3 nötig ist
Kurzum könnte man sagen, dass alles, was "einen Stecker hat", in die DGUV Vorschrift 3 Prüfung / ehemals BGV A3 Prüfung einbezogen werden sollte. Auch wenn es für die Kaffeemaschine, für den Drucker und für die Schaltersteckdose keine Prüfpflicht gibt, kann es in der Verkabelung oder in der innenliegenden Elektrik zu Verschleißerscheinungen kommen. Aus einem marginalen, günstig reparierbaren Defekt entsteht ein Schwelbrand, der schlimmstenfalls zu Schäden in Millionenhöhe und zum Risiko für die Belegschaft des Unternehmens wird. Es empfiehlt sich, die Prüfung nach DGUV Vorschrift für alle Betriebsmittel und Geräte, für elektrische Anlagen und für ortsveränderliche Betriebsmittel mit der gleichen Sorgfalt zu betrachten. Ein für den E-Check zertifizierter Betrieb berät ausführlich darüber, was geprüft werden muss, kann oder sollte. Messungen und Praxistests, Funktionsprüfungen und die Inaugenscheinnahme sind ebenso Bestandteile der DGUV 3 Prüfung wie die Dokumentation, durch die der Auftraggeber Rechtssicherheit und einen Nachweis über den erfolgten E-Check bekommt. Die Festlegung der Prüffristen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und wird von dem Unternehmen umgesetzt, das mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV beauftragt wurde.
Der Kunde erhält die Prüfplakette und eine Durchschrift der originalen Dokumentation. Der Fachbetrieb, der den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 durchführt, ist zur Prüfbuchführung verpflichtet und muss die Auswertungen jederzeit nach Aufforderung bei der Berufsgenossenschaft vorlegen können. DGUV V3.