Kommentar
AfD-Wahlkampf im Stein-Gymnasium: Saftige Niederlage
Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts bedeuten eine saftige Niederlage für die Stadt Münster.
Der Antrag der AfD wird nur aus formalen Gründen abgewiesen, im Grundsatz folgen die Richter nicht den Argumenten der Stadtverwaltung: Sie hätte sich von Anfang an über den Charakter der AfD-Veranstaltung im Klaren sein müssen.
Es sei üblich, dass Prominente mit Auftritten die örtlichen Kandidaten unterstützen. Nach Ansicht des Gerichts wurde die Stadt nicht über den Zweck der AfD-Veranstaltung getäuscht. Aber so hatte die Verwaltung ihren Widerruf gegenüber der Partei begründet.
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Wenn eine Kommune entscheidet, ihre Räume zugelassenen Parteien zur Verfügung zu stellen, dann muss das auch für die AfD gelten. Will die Stadt Situationen wie diese in Zukunft verhindern, dann muss sie ihre Gebäude für alle Parteien schließen. Zumindest kurz vor Wahlen.
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