Kommentar
AfD-Erfolg in Karlsruhe: Merkels Steilvorlage
Juristisch ist der Rüffel für Merkel nachvollziehbar. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts: Wenn man als Bundeskanzlerin auf Reisen auftritt, darf man nicht Rechte anderer Parteien beeinträchtigen. Chancengleichheit und Neutralität gelten auch für die AfD.
Es klingt bizarr: Ausgerechnet ein Antrag der umstrittenen AfD bringt Karlsruhe dazu, Merkels Äußerungen zur Thüringen-Wahl 2020 zu beanstanden – und daran zu erinnern, dass eine Kanzlerin Neutralität walten lassen muss. Doch das Urteil ist nur auf den ersten Blick überraschend. Das nur recht knappe Votum schließt sich an eine Reihe ähnlicher Entscheidungen an.