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Kommentar

AfD-Erfolg in Karlsruhe: Merkels Steilvorlage

Juristisch ist der Rüffel für Merkel nachvollziehbar. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts: Wenn man als Bundeskanzlerin auf Reisen auftritt, darf man nicht Rechte anderer Parteien beeinträchtigen. Chancengleichheit und Neutralität gelten auch für die AfD.

Von Claudia Kramer-Santel

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, Foto: dpa Foto: Uli Deck

Es klingt bizarr: Ausgerechnet ein Antrag der umstrittenen AfD bringt Karlsruhe dazu, Merkels Äußerungen zur Thüringen-Wahl 2020 zu beanstanden – und daran zu erinnern, dass eine Kanzlerin Neutralität walten lassen muss. Doch das Urteil ist nur auf den ersten Blick überraschend. Das nur recht knappe Votum schließt sich an eine Reihe ähnlicher Entscheidungen an.

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