Urteil zu Klarnamen bei Facebook
Virtuelles Stoppschild
Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Urteil des Oberlandesgerichts München zur Klarnamenpflicht setzt ein wichtiges Zeichen, ist aber kein Allheilmittel, kommentiert unser Redaktionsmitglied Mirko Heuping.
Mobbing, Drohungen, Verherrlichung des Nationalsozialismus – die Liste der strafrechtlich relevanten Bosheiten, die sich in Beiträgen auf Facebook wiederfinden, ließe sich beliebig verlängern. Geschützt werden die Absender bislang durch die Anonymität des Internets. Damit soll nun Schluss sein. Das Urteil des OLG München setzt ein virtuelles Stoppschild: Soziale Netzwerke sind keine rechtsfreien Räume. Nachrichten müssen zurückverfolgbar sein, ihre Verfasser für die Inhalte geradestehen. Richtig so.
Das Urteil trägt besonders zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei, die sich stärker als Erwachsene über Feedback in sozialen Netzwerken definieren. Doch auch Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens müssen sich Hetze und Anfeindungen von anonymen Trollen nicht länger gefallen lassen. Deshalb handelt es sich bei dem Urteil nicht um die Einschränkung, sondern um die Ausweitung von Freiheitsrechten.
Wer nun auf eine 180-Grad-Wende in der Debattenkultur hofft, dürfte allerdings enttäuscht werden. Das Aufdecken falscher Identitäten ist mühselig, neue Accounts sind schnell erstellt. Das Facebook-Urteil ist ein Fingerzeig, aber kein Allheilmittel.
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